Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – MIG Film GmbH – „The Final“

Abmahnung Filesharing
18.10.2010773 Mal gelesen

DieFAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht seit einiger Zeit im Namen der MIG Film GmbH kostenpflichtige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird die unerlaubte Verwertung rechtlich geschützte Werke aus dem Repertoire der MIG Film GmbH vorgeworfen. Zu den abgemahnten Filmtiteln zählt dabei auch

"The Final".

Das streitgegenständliche Filmwerk soll ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin anderen Teilnehmern im Rahmen eines p2p-Netzwerkes zum Download angeboten worden sein. Dadurch sei die MIG Film GmbH in ihren ausschließlichen Nutzungsrechten aus §§16, 19a UrhG verletzt.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die FAREDS Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend. Die Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche sollen durch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 850 abgegolten werden. Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollen Sie umgehend reagieren. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche.

Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings weit darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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