Wie uns nun durch ein Beratungsmandat bekannt geworden ist, wird die weitere rechtliche Vertretung der Mick-Haig Productions USA Inc. nun offensichtlich durch den bis dato in Sachen Filesharing-Abmahnungen nicht aufgetretenen Rechtsanwalt Breddermann, Münster, fortgeführt.
Unser Mandant, den wir bereits in der durch die Kollegen Schutt & Waetke ausgesprochenen Abmahnung rechtlich vertreten hatten, wurde nun durch Herrn Kollegen Breddermann mit einem direkt an ihn gerichteten Schreiben zum Ausgleich der geltend gemachten Forderungen in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 700,00 EUR aufgefordert.
Mit Blick auf § 12 Abs. 1 BORA
§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.
(2) Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. Der Rechtsanwalt des anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.
sorgt dieses Vorgehen hier für Irritation.
Sollten Sie wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung von Werken der Mick-Haig Productions USA Inc. in Anspruch genommen werden und zuvor noch nicht anwaltlich vertreten worden sein, stehen wir Ihnen gerne beratend zu Seite.
Keinesfalls sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden.
In Eilfällen bei Fristablauf (auch außerhalb der Geschäftszeiten am Wochenende) bedienen Sie sich bitte unserer Abmahnungshotline 0178 / 635 44 35 (Rechtsanwalt Leiers).
Jens Leiers, Rechtsanwalt