OLG Hamburg: „LEGO“-Verpackung ist wettbewerbsrechtlich geschützt.

OLG Hamburg: „LEGO“-Verpackung ist wettbewerbsrechtlich geschützt.
25.08.2011822 Mal gelesen
Nach einer Niederlage im Markenrecht vor dem BGH und dem EuGH entschied nun das Hanseatische Oberlandesgericht im Wettbewerbsrecht für den Kinderspielzeugproduzenten „LEGO“.

Aufgrund einer Ausnahmevorschrift  im Markenrecht wurde dem Unternehmen der Markenschutz für die Bausteine versagt, da die dreidimensionale Noppenform nach Ansicht der Richter gerade zur Erreichung einer bestimmten technischen Wirkung, dem Zusammensetzen der Steine, erforderlich sei.

Nunmehr hat "LEGO" auf lauterkeitsrechtlichem Wege versucht, Schutz für seine Waren zu erlangen; mit Erfolg.
Zum einen führe der Ausschluss der markenrechtlichen Ansprüche nach Ansicht der Hamburger Richter nicht automatisch auch zum Ausschluss der lauterkeitsrechtlichen Ansprüche. Zum anderen handelte es sich hier ohnehin um verschiedenartige Sachverhalte. Während es vor dem BGH und dem EuGH noch um den Baustein und seine Form an sich ging, war hier die Verpackung der Bausteine und die darauf zu sehende Noppenstruktur von Bedeutung. Letztere steuere zur entscheidenden wettbewerbsrechtlichen Eigenart bei. Die Antragsgegner hatten Verpackungen verwendet, die sich nicht deutlich von denen der Antragstellerin unterschieden. Vielmehr waren Ähnlichkeiten bei der Gestaltung offensichtlich, die den Bezug zu "LEGO" gerade im Zusammenwirken mit Bildern von den Noppenbausteinen herstellen sollten. Diese herbeigeführte Täuschung über die betriebliche Herkunft des Produkts kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründen.

Fazit: Gerade durch die Noppen, die "LEGO" im Markenrechtsstreit zum Verhängnis wurden, besteht nun in Verbindung mit der Verpackungsgestaltung ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz. Dies bezieht sich nach dieser Entscheidung allerdings nur auf das Zusammenspiel mit der Verpackung. Isoliert betrachtet ist der Baustein auch wettbewerbsrechtlich ungeschützt. Da aber andere Bausteinproduzenten ihre Produkte aller Wahrscheinlichkeit nach mit Verpackungen vermarkten wollen, die den Bezug zu "LEGO" herstellen, ist "LEGO" mit dieser Entscheidung vorerst ein gewisser Schutz seiner Produkte sicher.

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