Abmahnung von U+C Rechtsanwälte für The Archive AG wegen Streaming von Filmen über die Internetseite redtube.com"

Abmahnung von U+C Rechtsanwälte für The Archive AG wegen Streaming von Filmen über die Internetseite redtube.com"
06.12.20132328 Mal gelesen
Die U+C Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg mahnt in großem Umfang für The Archive AG wegen des Streamings von Videofilmen der Erwachsenenunterhaltung wie "Miriam's adventures", "Hot Stories", Amanda's secrets", "Dream Trip" oder "Glamour Show Girls" ab.

Neu an den offenbar in großer Anzahl versendeten Abmahnungen ist, dass nicht ein Downloadvorgang oder das unerlaubte Veröffentlichen in Tauschbörsen angeprangert wird, sondern erstmals das reine Streamen von Filmen und das Zwischenspeichern auf dem eigenen Computer als Urheberrechtsverletzung gem. § 16 UrhG abgemahnt wird.

Zum dem Zweck des Streamens werden die Videos/Filme üblicherweise ins Internet gestellt und zigtausendfach angesehen. Bei der Datenermittlung bleiben nach dem Inhalt der Abmahnung allerdings zahlreiche Fragen offen.

Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wird die sofortige Unterlassung sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein relativ niedriger Vergleichsbetrag von 250,- € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der obige Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Lizenzschadensersatz 15,50 €
  • Ermittlungskosten 65,- €
  • Abmahnkosten nach einem Streitwert von 1.080,50 € , mithin 169,50 €.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung durch die U C Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollten Sie nicht ignorieren! Es droht ein gerichtliches Eilverfahren auf Unterlassung in Form einer einstweiligen Verfügung.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich gegenwärtig nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Im vorliegenden Fall ist auch juristisch umstritten, ob das Streamen (also letztendlich das Ansehen) von Filmen überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Hinzu kommt, dass unklar ist, ob die in Rede stehenden Filme tatsächlich ohne Zustimmung der Filmschaffenden in das Portal redtube.com eingestellt wurden.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Geben Sie nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung, auch wenn der Betrag insgesamt nicht so hoch zu sein scheint.
  • Rufen Sie uns zuvor unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles  an.  Telefon 040 / 730 55 333
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, anderenfalls drohen gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.

Wir helfen Ihnen gern - auf Wunsch auch diskret - zu fairen Konditionen weiter,  bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung einfach schon einmal zur unverbindlichen Prüfung 

  • per PDF als E-Mail an -  info@harzheim.eu

wir können uns dann schon einmal ein erstes Bild zu dem Fall machen.

Ich rufe Sie auf Wunsch gern kostenfrei zurück, in dringendem Fällen selbstverständlich auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Weitere Informationen zu U C Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie HIER.

Rechtsanwalt Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg