Verpasst ein Steuerberater/Rechtsanwalt eine Frist (z.B. Einspruchsfrist), ist es durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u. U. möglich, dass das Finanzamt/Gericht die Fristversäumnis toleriert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Frist ohne Verschulden versäumt wurde.