Die strafbefreiende Selbstanzeige muss vollständig sein, andernfalls entfällt die Straffreiheit, wie uns aktuell sehr deutlich in den Fällen Hoeneß und Schwarzer vor Augen geführt wird. Für Fehler bei der Selbstanzeige haftet auch der verantwortliche Rechtsanwalt/Steuerberater.