ARNDT | Köln,Bonn | Rechtsanwalt für Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Nacherklärung noch dieses Jahr sinnvoll

ARNDT | Köln,Bonn | Rechtsanwalt für Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Nacherklärung noch dieses Jahr sinnvoll
11.08.2014482 Mal gelesen
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab 2015 zwar nicht abgeschafft, aber neu geregelt. Konsequenz hieraus ist eine deutlich höhere finanzielle Belastung um in den Genuss der Straffreiheit zu kommen. Betroffene sollten daher über ein kurzfristiges Handeln nachdenken.

Diese aktuelle gesetzgeberische Planung geht einher mit dem automatischen Informationsaustausch, der spätestens ab 2017 von der Schweiz bedient werden wird.

Die geplante Gesetzesänderung zur Selbstanzeige, die eine erhebliche Verschärfung der Regeln für eine wirksame Selbstanzeige mit sich bringt, wird zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dabei geht es zum einen um die Erhöhung der strafrechtlichen Verjährung von bislang fünf auf zehn Jahre.

Damit findet eine Anpassung an die steuerschuldrechtliche Verjährung in Fällen der Steuerhinterziehung statt, die bereits bisher schon dazu führte, dass das Finanzamt hinterzogene Steuern rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre einfordern kann.

Formaljuristisch führt die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung dazu, dass Fehler bei der Selbstanzeige nun auch für den gesamten Zehnjahreszeitraum vermieden werden müssen. Damit steigt das Risiko einer unvollständigen Selbstanzeige drastisch. Insbesondere ältere Jahre sind nämlich nicht immer ganz leicht in der Aufarbeitung, da ausländische Banken sehr unterschiedliche Materialien für diese Altjahre zur Verfügung stellen. Sollen auf Basis dieser Unterlagen z. B. Spekulationsgewinne oder gar Erträge aus intransparenten Fonds ermittelt werden, bedarf es weitreichender Kenntnisse und Erfahrung im Steuerrecht, um nicht die notwendige Qualität der Nacherklärung zu gefährden.

Beachtlich ist auch die verschärfende Neuerung, dass sich die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige künftig auf alle Steuerarten erstrecken. Galt bislang, dass die Betrachtung  je Steuerart erfolgte, wird dies künftig hinsichtlich aller betroffenen Steuerarten paralel gesschehen.

Erhebliche Auswirkung wird das neue Gesetz in Bezug auf anfallende Strafzuschläge haben. Kann man heute noch die Straffreiheit bei hinterzogenen Beträgen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr erreichen, ändert sich dies ab 2015 drastisch. Denn die vorgenannte Grenze wird auf 25.000 Euro herabgesetzt werden, nicht zu vergessen ist dabei die Vollverzinsung von 6% jährlich sowie der Solidaritätszuschlag.

Dieser Strafzuschlag wird sich ebenfalls erhöhen. Dabei gilt ein Staffelsystem, wonach der Strafzuschlag zehn Prozent ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro betragen wird. Ab 100.000 Euro werden es 15 Prozent und ab einer Million Euro Steuern 20 Prozent sein.

Unser dringender Rat:

Konsultieren Sie einen Steuerberater und Rechtsanwalt für die Selbstanzeige. Fehler in diesem Bereich können teuer werden. Die Besonderheiten vor allem bei diversen Kapitalanlageformen ausländischer Banken bergen eine Reihe von Risikobereichen im Rahmen der Selbstanzeige. 

Denken Sie kurzfristig über die Abgabe der Selbstanzeige beim Finanzamt nach, denn die zu erwartenden Verschärfungen werden dass Risiko des erhöhten Strafmaßes sowie zusätzlicher Strafzahlungen mit sich bringen.