Steuerberater Köln/Bonn für Ärzte und Zahnärzte: Heilberufe unterliegen Besonderheiten

Steuerberater Köln/Bonn für Ärzte und Zahnärzte: Heilberufe unterliegen Besonderheiten
23.06.2014388 Mal gelesen
Jede Branche - so auch die Heilberufe - weist im Rahmen der Steuerberatung Besonderheiten auf. Eine darauf ausgerichtete Spezialisierung des Steurberaters bedeutet für Mandanten in allen Bereichen der Zusammenarbeit eine qualitativ hochwertige Beratung.

Bereits in der Gründungsphase suchen Ärzte und Zahnärzte den Steuerberater/Rechtsanwalt auf, um die anstehenden Schritte in die Selbständigkeit zu besprechen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse, mit welchen Kosten der Zahnarzt/Arzt zu rechnen hat. Das Institut der deutschen Zahnärzte veröffentlicht jedes Jahr eine Erhebung über die durchschnittlichen Kosten für die Existenzgründung eines Zahnarztes, die auch für den Steuerberater wichtig sind.

So wurden für das Jahr 2012 folgende Kernergebnisse veröffentlicht:

Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2012 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 61 % der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit.

Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme
belief sich 2012 auf 301.000 Euro; dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau.

Im Jahr 2012 betrug das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis 406.000 Euro und lag somit 7 % unter dem Vorjahreswert.

Im Jahr 2012 wählten 27 % der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft
; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten
(bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft bei 41 %.

Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte 2012 ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr. Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 340.000 Euro
zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 321.000 Euro erforderte.

Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt auf dem Niveau allgemeinzahnärztlicher Praxen lag, wurde
bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen in der Regel ein gegenüber allgemeinzahnärztlichen Praxen um 20 % bis 30 % höheres Finanzierungsvolumen benötigt.