Aktionäre klagen gegen die Volkswagen AG auf Erstattung von Kursverlusten aus Anlass des Abgasskandals. Das Musterverfahren beginnt mit seinem ersten Verhandlungstag am 10.09.2018. Bis Ende des Jahres müssen Aktionäre entscheiden, ob sie Klage erheben wollen, ansonsten droht die Verjährung.