Nach Ansicht des LG Dortmund kann auch für Darlehensverträge, die vor dem Jahre 2004 abgeschlossen worden sind, eine zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungsgebühr bis 31.12.2014 zurückgefordert werden.
Die Gesellschaft bietet den Anleihegläubigern der zum 01.12.2014 zur Rückzahlung fälligen Anleihe den Umtausch gegen eine bis 2016 laufende Anleihe an.
Unklare Formulierungen über einen Fristbeginn, wie zum Beispiel das Wort „frühestens“ lassen den Verbraucher im Unklaren über den Fristbeginn und können je nach weiterer Ausgestaltung der Belehrung noch heute einen Widerruf möglich machen.
Mit zwei Urteilen vom heutigen Tage (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) hat der BGH entschieden, dass Rückforderungsansprüche für zwischen 2004 und 2011 bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht verjährt sind.
Gläubigerversammlung am 12. November 2014 - Anleihegläubiger sollen Laufzeitverlängerung und Zinsverzicht zustimmen - Rückzahlung der Anleihe im Jahre 2016 offenschtlich nicht möglich