Anleger, die aufgrund von Kaufempfehlungen im Börsenbrief "Deutscher Aktiendienst" von Markus Frick Aktien der Autev AG, LetsBuyIt, Group AG, Venatus Interactive PLC oder COMplus Technologie SE erworben haben, können Schadensersatzzahlungen erhalten
Das OLG München hat es als erwiesen angesehen, dass die DAB Bank Kenntnis von der Falschberatung der Accessio AG hatte, so dass die DAB Bank nunmehr für Schäden hieraus aufkommen muss.
Bausparkassen halten an Kündigungen von Altverträgen fest und sparen dadurch Ausgaben.
Diese Vorgehensweise ist nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte in vielen Fällen unzulässig.
Beendigung von Schweizer Franken-Krediten durch Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung - Möglichkeiten für Darlehensnehmer zur Rückabwicklung des Vertrages