Das Landgericht Braunschweig hat aufgrund eingeleiteter Schadenersatzklagen von Aktionären gegen die Volkswagen AG beschlossen, ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einzuleiten. Das Gericht hat für die Einleitung des Musterverfahrens bislang zehn Klagen herangezogen, die der Volkswagen AG vorwerfen, den Kapitalmarkt ab dem Frühjahr 2014 nicht über die Abgasmanipulation und die absehbaren Folgen informiert zu haben.