Für Darlehensverträge, die in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, endete das „ewige“ Widerrufsrecht zum 21.06.2016.
Für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, kann jedoch noch heute wirksam der Widerruf erklärt werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Vertrages fehlerhaft ist oder die gesetzlichen Pflichtangaben nicht vollständig mitgeteilt worden sind.