Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das öffentliche Angebot von Genussscheinen der Berliner CTG Case Tec Group (nachfolgend CTG) untersagt. Grund dafür ist ein fehlender Verkaufsprospekt. Erwerber der Genussrechte können, wenn kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde, u. a. von dem Emittenten die Übernahme der Genussrechte gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen.