BGH: Widerrufsrecht bei Darlehen weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich

BGH: Widerrufsrecht bei Darlehen weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich
12.07.2016325 Mal gelesen
Der BGH verneint den häufigen Einwand der Banken, der Widerruf von Verbraucherdarlehen sei verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich. Damit stärkt der BGH die Rechte der Verbraucher gegenüber den Banken.

Der BGH lässt den Einwand der Banken, das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen sei verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich, nicht gelten. Dies hat der elfte Senat des BGH nunmehr mit Urteil vom 12.07.2016 klarstellen können (Aktz.: XI ZR 564/15). Damit gab der BGH den Klägern Recht, ihr 2008 abgeschlossenes Darlehen über EUR 50.000,00 noch im Juni 2013 widerrufen zu können. Der BGH bestätigte die Auffassung des OLG Nürnberg. Dieses hatte den Widerruf in der Vorinstanz aufgrund der fehlerhaften Belehrung auch über fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages für zulässig erachtet. Andere Landes- und Oberlandesgerichte hatten bis zuletzt die Einwände der Banken gelten lassen, das ein Darlehensnehmer sich nach längerer Vertragslaufzeit und aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht auf ein Widerrufsrecht berufen könne, auch wenn die Belehrung fehlerhaft sei. Diese Einwände können nunmehr keine Geltung mehr beanspruchen. Damit erhöhen sich die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung eines Widerrufs und dessen Rechtsfolgen nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte erheblich. Auch wenn eine detaillierte Einschätzung erst nach Vorliegen der Urteilsgründe möglich ist, wird die Entscheidung des BGH der Praxis einiger Gerichte Einhalt gebieten, allein mit Verweis auf den Zeitablauf zwischen Vertragsschluss und Widerruf und das Zinsniveau schlicht auf eine Verwirkung und einen Rechtsmissbrauch der Widerrufenden zu verweisen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung die Bereitschaft der Banken erhöht, Rechtsstreitigkeiten über den Darlehenswiderruf vergleichsweise beizulegen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt Darlehensnehmer bezüglich des Widerrufs von Verbraucherdarlehen außergerichtlich und gerichtlich.