Ab dem 1.1.2010 übernehmen die Träger der Rentenversicherung auch die Betriebsprüfungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Prüfungen werden in die regelmässigen alle vier Jahre stattfindenden Betriebsprüfungen eingebunden
§ 28p SGB IV). Diese neue Zuständigkeit erfasst Prüfzeiträume ab 1.1.2009.
Geprüft werden die Beurteilung von Arbeitsentgelt als beitragspflichtig zur Unfallversicherung und die Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den veranlagten Gefahrtarifstellen.