Das Verwaltungsgericht Köln hält die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Ist das zerstört bleibt nur die Kündigung.