Dass die PROKON Regenerative Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antreten musste, ist für die Anleger ein Einschnitt. Doch der Schlusspunkt im Fall PROKON ist dies nicht – die Anleger werden sich hiermit weiter beschäftigen müssen. Denn es stehen noch wichtige Entscheidungen aus.
Im Fall PROKON ist es zu dem befürchteten Insolvenzantrag gekommen: Gestern wurde bekannt, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreichte.
Seitdem die Inhaber von PROKON Genussrechten auf eine mögliche Insolvenz hingewiesen worden, steht der Erneuerbare-Energien-Konzern im Brennpunkt des Interesses. Anleger, die in dieser ungewissen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich einer Schutzgemeinschaft für Anleger anschließen.