Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 21. Juni 2019 - 4 O 753/18 - die HTB Hanseatische Fondstreuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 29.000,00 Euro nebst Zinsen verurteilt.
Mit Hinweisbeschluss vom 12. Juni 2019 ist der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Rechtsauffassung von HAHN Rechtsanwälte gefolgt, dass der streitgegenständliche Lebensversicherungsvertrag des Klägers bei der Standard Life rückabzuwickeln ist.