Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aus München mahnen aktuell den Kinofilm „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ für ihre Mandantin die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnen weiterhin Urheberrechtsverletzungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet ab. Betroffen sind neben aktuellen Fernsehserien auch immer wieder Kinofilme und DVD-Neuerscheinungen. Aktuell wird der erfolgreiche Film „Rush“ mit Daniel Brühl in der Rolle des Niki Lauda abgemahnt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil (BGH-Urteil vom 8. Januar 2014, Az.: I ZR/169/12) entschieden, dass eine anlasslose Belehrungspflicht oder gar eine Überwachung gegenüber volljährigen Familienmitgliedern nicht verlangt werden kann. Eine Haftung des Anschlussinhabers wurde deshalb abgelehnt.
Zum Jahresende enden auch Fristen und können Ansprüche verjähren. Die Verjährungsfristen berechnen sich nach dem BGB. Die Allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nur für die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Filesharing, § 195 BGB.
Waldorf Frommer mahnen nunmehr gleich mehrere Filme mit einmal ab. Betroffene erhalten Abmahnungen ausgesprochen für die Tiberius Film GmbH. In dem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München werden verschiedene Filmwerke abgemahnt, u.a. „I Spit on Your Grave“, „Only God Forgives“ und „Wake Up and Die“.