Waldorf Frommer Abmahnung "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty (Film)"

Waldorf Frommer Abmahnung "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty (Film)"
06.02.2014320 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aus München mahnen aktuell den Kinofilm „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ für ihre Mandantin die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.

In dem 8-seitigen Abmahnschreiben von Waldorf Frommer werden in 3 aufgestellten Fragen Antworten zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Ansprüchen selbst gegeben.

Die Abmahnung beinhaltet neben einer Aufforderung zur Zahlung in Höhe von 815,00 EUR auch eine Unterlassungserklärung. 

Müssen Sie bezahlen und sind Sie überhaupt für Rechtsverletzungen von Familienangehörigen verantwortlich?

Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Zunächst sollte die Abmahnung auf deren Wirksamkeit geprüft werden. Hierzu bestimmt das Gesetz in § 97 a Abs. 2 UrhG:

(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise

1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,

3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und

4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.

Erst danach ist zu prüfen, ob sich die Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchsetzen lassen. Falls berechtigte Zweifel bestehen und dieser die Rechtsverletzung widerlegen und mit günstigen Angaben ausräumen kann, so würden die Ansprüche auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden können. Eine wichtige Bedeutung spielen dabei u.a., die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. 

Sollten auch Sie Fragen zu Waldorf Frommer Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

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