Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnung "Rush" (Film)

Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnung "Rush" (Film)
28.01.2014604 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnen weiterhin Urheberrechtsverletzungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet ab. Betroffen sind neben aktuellen Fernsehserien auch immer wieder Kinofilme und DVD-Neuerscheinungen. Aktuell wird der erfolgreiche Film „Rush“ mit Daniel Brühl in der Rolle des Niki Lauda abgemahnt.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer werden im Auftrag der Universum Film GmbH tätig und fordern neben dem Unterlassungsanspruch auch einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR. 

Was können Sie tun, müssen Sie 815,00 EUR zahlen?

Zunächst sollte die als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht arglos unterschrieben werden. Vielmehr sollten die geforderten Ansprüche einer Überprüfung unterzogen werden. Zwar besteht grundsätzlich eine Anscheinsvermutung gegen den Anschlussinhaber (Seite 2 Nr. 2 des Schreibens), diese kann jedoch durch konkrete Angaben des Anschlussinhabers widerlegt werden. Hierzu genügt es nach der Rechtsprechung, dass es danach möglich erscheint, dass allein ein anderer und nicht auch der Anschlussinhaber als Täter in Betracht kommt. Eine Nachforschung oder gar die Benennung des Verantwortlichen wird hierzu in der Regel nicht gefordert.

Ob und inwieweit Ansprüche zu erfüllen sind und die Anscheinsvermutung widerlegt werden kann, ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei spielt u.a. eine Rolle, WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Sollten auch Sie Fragen zu der erhaltenen Abmahnung wegen illegaler Tauschbörsennutzung im Internet und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

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