Waldorf Frommer Abmahnung Tiberius Film GmbH "Wake up and Die" u.a.

Waldorf Frommer Abmahnung Tiberius Film GmbH "Wake up and Die" u.a.
27.12.2013334 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnen nunmehr gleich mehrere Filme mit einmal ab. Betroffene erhalten Abmahnungen ausgesprochen für die Tiberius Film GmbH. In dem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München werden verschiedene Filmwerke abgemahnt, u.a. „I Spit on Your Grave“, „Only God Forgives“ und „Wake Up and Die“.

Waldorf Frommer mahnen nunmehr gleich mehrere Filme mit einmal ab. Betroffene erhalten Abmahnungen ausgesprochen für die Tiberius Film GmbH. In dem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München werden verschiedene Filmwerke abgemahnt, u.a. "I Spit on Your Grave", "Only God Forgives" und "Wake Up and Die".

Gefordert wird ein Betrag für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 EUR und ein Schadensersatzbetrag von insgesamt 1.500 EUR. Die geforderte Gesamtsumme beläuft sich damit auf 1.781,30 EUR. Gleichfalls  wird ein Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages für die betreffenden Filme unterbreitet. 

Müssen Sie bezahlen oder sind die geforderten Summen zu hoch?

Zunächst sollte die als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden. Diese enthält stets auch die Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung, jedoch ist dieser Anspruch auf Unterlassung nicht immer gegeben. Daher sollte genau geprüft werden.

Die Ansprüche richten sich nur gegen den Anschlussinhaber. Sollte dieser die Rechtsverletzung widerlegen und mit günstigen Angaben erläutern, so würden die Ansprüche auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden können. Es kommt dabei jeweils auf den Einzelfall an. Dabei spielen u.a. eine Rolle, WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Sollten auch Sie Fragen zu der erhaltenen Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

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