Ist eine HIV-Infektion eine Behinderung? Diese Frage musste das BAG kürzlich beantworten, um zu klären, ob die Kündigung eines Arzneimittelherstellers wirksam war. Nach Ansicht des BAG war sie es nicht; die Infektion sei als Behinderung anzusehen und die Kündigung damit diskriminierend, also unwirksam.