Abmahnungen werden besonders beim (illegalen) Filesharing durch Vertreter der Film- oder Musikindustrie verschickt. Sie enthalten regelmäßig die Aufforderung, eine bestimmte Handlung, die den Urheber in seinen Rechten verletzt, zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daneben soll der Abgemahnte zur Zahlung eines (Vergleichs-)Betrages bewegt werden, der in vielen Fällen extra (zu) hoch angesetzt ist. Zudem werden Anwaltskosten geltend gemacht.