Kann ein Verbraucher bei ebay neben der eigentlichen Ware auch deren Verpackung fotografieren, auf welcher sich z.B. ein Produktbild der Ware befindet? Das Amtsgericht Oldenburg/Holstein hat mit Urteil vom 15.05.2014, Aktenzeichen 25 C 926/13 zu dieser Frage erhellendes entschieden.