Der Bundesgerichtshof hat heute über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Unfallhaftpflichtprozessen entschieden (Urteil v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Das Urteil selbst ist zwar noch nicht veröffentlicht, aus der diesbezüglichen Pressemitteilung (Nr. 88/2018) lässt sich