BGH, 12.03.2026 - 4 StR 22/26 - Regelung der Abgabe von Cannabis an Minderjährige nur für den Fall einer Handel mit Minderjährigen gegebenen Gewerbsmäßigkeit als Qualifikationstatbestand; Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" zu entfallen, da Bezug auf nicht geringe Menge bereits im Tatbestand des bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.03.2026, Az.: 4 StR 22/26 Regelung der Abgabe von Cannabis an Minderjährige nur für den Fall einer Handel mit Minderjährigen gegebenen Gewerbsmäßigkeit als Qualifikationstatbestand;Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" zu entfallen, da Bezug auf nicht geringe Menge bereits im Tatbestand des bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln...