BSG, 09.09.2025 - B 7 AS 201/25 BH - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
...Die von der Klägerin persönlich beim BSG erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung des LSG ist schon deshalb nach § 160a Abs 4 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 169 SGG als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des § 73 Abs 4 SGG über den Vertretungszwang beim BSG entspricht.Bundessozialgericht Beschl. v. 09.09.2025, Az.: B 7 AS 201/25 BH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...