BSG, 15.12.2025 - B 8 SO 42/25 AR - Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
...Gegen diese Entscheidung richtet sich das Vorbringen des Antragstellers, mit dem er ein Tätigwerden des Bundessozialgerichts (BSG) begehrt (Schreiben vom 21.10.2025 und 9.12.2025) .Der Beschluss des SG kann nicht mit der Beschwerde zum BSG angefochten werden ( § 172 Abs 1 SGG ) . In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird das BSG von Gesetzes wegen nicht tätig...
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