BGH, 22.04.2026 - 2 ARs 92/26 - Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht für weitere Führungsaufsicht; Übergang der Zuständigkeit mit Aufnahme des Verurteilten in die JVA Bruchsal auch für noch andauernde Führungsaufsicht
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 22.04.2026, Az.: 2 ARs 92/26 Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht für weitere Führungsaufsicht; Übergang der Zuständigkeit mit Aufnahme des Verurteilten in die JVA Bruchsal auch für noch andauernde FührungsaufsichtBibliographie Gericht BGH Datum 22.04.2026 Aktenzeichen 2 ARs 92/26 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2026, 15579...