...Nach der neuen Rechtsprechung des BSG komme es darauf an, ob die mit der Magenoperation verbundene zielgerichtete irreversible Schädigung eines gesunden Organs im Einzelfall erforderlich sei, weil ex ante betrachtet die Ergebnisse dieses Eingriffs den Ergebnissen anderer Behandlungsoptionen eindeutig überlegen seien, ohne dass hierfür zwingend sämtliche andere Therapieoptionen zuvor tatsächlich ausgeschöpft sein müssten (vgl BSG vom 22.6.2022 - B 1 KR 19/21 R - BSGE 134, 172 = Eine Leistung der GKV muss ausgehend von ihrem jeweiligen Zweck ( § 11 Abs 1 , Abs 2 , § 27 Abs 1 Satz 1 SGB V ) hinreichende Chancen auf einen Erfolg bieten (BSG vom 28.6.1983 - 8 RK 22/81 - BSGE 55, 188, 194 = SozR 2200 § 257a Nr 10 S 21)...
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