...Maßgeblich ist dabei keine schematische Betrachtung, sondern eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (stRspr; vgl etwa BSG Urteil vom 21.3.2024 - B 2 U 14/21 R - BSGE 138, 1 (vorgesehen) = SozR 4-2700 § 8 Nr 84 , RdNr 30, 31) .Soweit der Kläger unter Nennung von BSG-Urteilen (vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R und vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R ) geltend macht, es sei vom LSG nicht begründet worden, weshalb dieses mit der Annahme der überragenden Bedeutung der anatomischen Ursachen von der Rechtsprechung des BSG zur Theorie der wesentlichen Bedingung abweiche, stellt er damit gerade keine Rechtssätze gegenüber, die einander widersprechen...