BSG, 04.03.2026 - B 8 SO 1/26 AR - Verwerfung der unzulässigen Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG; Nichteinhaltung der gesetzlichen Formvorschriften mangels Einlegung der Beschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten
...Bundessozialgericht Beschl. v. 04.03.2026, Az.: B 8 SO 1/26 AR Verwerfung der unzulässigen Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG; Nichteinhaltung der gesetzlichen Formvorschriften mangels Einlegung der Beschwerde durch einen zugelassenen ProzessbevollmächtigtenGericht BSG Datum 04.03.2026 Aktenzeichen B 8 SO 1/26 AR Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2026, 15893...