BSG, 05.03.2026 - B 5 R 5/26 AR - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
...Bundessozialgericht Beschl. v. 05.03.2026, Az.: B 5 R 5/26 AR Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässigSie ist nicht bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 2.3.2026 von einem nach § 73 Abs 4 SGG vor dem BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten eingelegt worden ( § 160a Abs 1 Satz 2 SGG )...
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