BSG, 15.01.2026 - B 1 KR 50/25 BH - Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von PKH für Beschwerdeverfahren unter Beiladung eines anwaltlichen Bevollächtigten gegen Nichtzulassung der Revision; Keine Vorlage einer hinreichenden Erklärung über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin
...Bundessozialgericht Beschl. v. 15.01.2026, Az.: B 1 KR 50/25 BH Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von PKH für Beschwerdeverfahren unter Beiladung eines anwaltlichen Bevollächtigten gegen Nichtzulassung der Revision;2. Die von der Klägerin selbst eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig, da sie nicht von einem vor dem BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten eingelegt worden ist ( § 73 Abs 4 SGG ) ....