Geld von der Bank holen: Basiswissen zum Kredit

Geld von der Bank holen: Basiswissen zum Kredit | anwalt24
30.10.2017112 Mal gelesen
Als die Franzosen in der 1. Hälfte des 19. Jahrhundert zeitweilig ihre Freude am noch jungen Kapitalismus entdeckten, spottete Heinrich Heine, es sei kein Zufall, dass „Glaube“ im Französischen „le credit“ heiße.

Richtig ist an diesem Spott: Die Notwendigkeit, mit Krediten zu leben und zu arbeiten, ist in unserer Gesellschaft fast übermächtig und durchdringt viele Lebensbereiche. Im Folgenden sollen daher einige Basisinformationen für Menschen erklärt werden, die privat mit Krediten zu tun haben.

Wie ist ein Kredit rechtlich definiert?

Wenn das Gesetz von dem spricht, was allgemein unter einem Kredit verstanden wird, dann spricht es von einem Darlehen. Dessen typische Form wird in § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach verpflichtet sich der Darlehensgeber durch den Vertrag, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den geschuldeten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn für die Zinsen nichts anderes vereinbart ist, sind diese zum Ablauf jeden Jahres, bei weniger lang laufenden Darlehen mit der Rückzahlung zu entrichten. Weiter regelt die Vorschrift, wie die Rückzahlung zu handhaben ist, wenn hierzu kein Zeitpunkt vereinbart wurde.

Wichtig: Dieses gesetzliche Minimalprogramm kann vor allem dann greifen, wenn man im privaten Bereich einen Kredit vereinbart hat. Außerdem kommt es zum Tragen, wenn die Gerichte feststellen, dass vertragliche Vereinbarungen so stark vom Grundgedanken des Gesetzgebers abweichen, dass dies nicht mehr hinzunehmen ist. In der Masse aller - vor allem mit Kreditinstituten (Banken, Sparkassen) - geschlossenen Kreditverträge ist diese Regelung aber durch eine Vielzahl von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einzelvertraglichen Verabredungen überlagert.

Für welche Personengruppen werden Kredite angeboten (Arbeitslose, Studenten, Azubis, Selbständige)?

Die wesentliche Trennungslinie im Darlehensgeschäft der Banken betrifft auf der einen Seite Unternehmenskunden, auf der anderen Seite Privatleute – die in der Regel rechtlich als Verbraucher behandelt werden. Es gibt keine rechtlichen Gründe, die es einer Bank verbieten würden, auch an Arbeitslose, Studenten oder Auszubildende Kredite zu vergeben. Für sie gilt, genauso wie für Selbständige, grundsätzlich allein das Prinzip der Kreditwürdigkeit.

Die Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, wird anhand von persönlichen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilt. Zu den persönlichen Bonitätskriterien zählen u.a. die berufliche Qualifikation und Situation des Kunden sowie sein bisheriges Zahlungsverhalten bei früheren Kreditvergaben.Eine gute wirtschaftliche Bonität hat, wer über Vermögen oder über ein im Verhältnis zum Darlehensbetrag angemessenes Einkommen verfügt, das ihm nach Abzug seiner üblichen Ausgaben und Verbindlichkeiten erlaubt, Zins- und Tilgungszahlungen auf das angestrebte Darlehen zu leisten.

Kleinen Selbständigen wird nicht selten wegen ihrer unsteten Auftragslage eine schlechte Bonität attestiert, hinzu kommt die soziale Distanz zwischen beiden Seiten: Hier der – durchaus erfolgreiche (!) – Schriftsteller mit Verlagsvertrag, dort der Bankangestellte, der früher nicht umsonst als „Bankbeamter“ bezeichnet wurde. Bei Arbeitslosen, Studenten, Auszubildenden und ähnlichen Personengruppen scheitert die Kreditvergabe – so klein der Darlehenswunsch auch sein mag – regelmäßig am Umstand, dass kein pfändbares Einkommen vorhanden ist oder jener Einkommensanteil, der die Pfändungsfreigrenzen überschreitet, der Bank keine hinreichende Gewissheit vermittelt, dass aus ihm Zins- und Tilgungszahlungen geleistet werden.

Wie wird ein Kreditvertrag rechtssicher geschlossen?

Das kommt darauf an. Wenn beispielsweise Trinkkumpan A dem Trinkkumpan B den „Deckel“ bezahlt und dafür das Versprechen erhält, das Geld in den nächsten Tagen gezahlt zu bekommen, liegt ein Darlehensvertrag vor. Das lässt sich unter Privatleuten ohne Weiteres auch ohne schriftlichen Vertrag regeln. In dem Beispiel ist dann allenfalls die Geschäftsfähigkeit fraglich. Für andere Darlehensverträge, insbesondere die sogenannten Verbraucherdarlehensverträge machen die §§ 491 ff. BGB eine Vielzahl von Vorgaben, die von der Unterrichtung über wesentliche Daten vor Vertragsschluss bis zu Form- und Inhaltsvorgaben reichen.

§ 492 Abs. 1 BGB schreibt etwa die Schriftform vor, § 493 BGB enthält eine Vielzahl von Detailvorgaben. Generell sind die gesetzlichen Vorschriften so gestaltet, dass auch bei Verstoß gegen einzelne Vorschriften der Darlehensvertrag bestehen bleibt, aber der Kreditgeber – in der Regel eine Bank oder Sparkasse – wirtschaftlich bestraft wird. Damit will der Gesetzgeber – hier ist das im Hintergrund die Europäische Union – dafür sorgen, dass vor allem das Kreditinstitut ein Interesse daran hat, dass der Vertrag rechtssicher ausgestaltet ist.

Ist ein Vertragsschluss ohne Schufa-Eintrag möglich?

Kein Kreditgeber ist von Rechts wegen daran gehindert, auch ohne Schufa-Auskunft ein Darlehen zu vergeben. Allerdings ist die Schufa-Auskunft bei Krediten ohne grundpfandrechtliche Sicherung (Grundschuld oder Hypothek) – also bei den sogenannten Dispositionskrediten oder Abzahlungskreditverträgen ein fast unverzichtbarer Punkt in der Bonitätsprüfung. Dies liegt nicht an der Böswilligkeit der Kreditinstitute, sondern an der heute enorm ausgedehnten Möglichkeit, sich als Verbraucher leichtfertig zu verschulden (Handyvertrag etc.).

Wie erfolgt die Kündigung?

Kontokorrentkredite, z.B. der Dispositionskredit beim privaten Girokonto, kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Bei neueren Ratenkrediten (seit 2010) gilt, dass der Kreditnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten kann, dann allerdings wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Ist für den Darlehensvertrag ein veränderlicher Zinssatz vereinbart – dies ist ein typischer Fall für ein durch die Grundschuld nur noch schwach abgesichertes Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung – kann der Darlehensnehmer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Soweit ein Zins fest vereinbart ist, ist eine Kündigung u.a. möglich, wenn die Zinsbindung ausläuft, nach Ablauf von zehn Jahren sowie im Fall z.B. des Verkaufs der durch den Kredit finanzierten Immobilie. Auch hier wird regelmäßig eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Der Darlehensgeber ist – je nach Kredittyp näher spezifiziert – nach zwei aufeinander folgenden, ausbleibenden Teilzahlungen zur Kündigung berechtigt, wenn er diese Konsequenz angedroht hat. Darüber hinaus hat das Kreditinstitut das Recht zur außerordentlichen Kündigung, beispielsweise, wenn im Kreditantrag falsche Angaben zur Vermögenslage gemacht wurden oder ein vereinbarter Verwendungszweck nicht eingehalten wird.

Wie löst man einen Kredit ab?

Voraussetzung ist immer, dass der Kredit gekündigt werden kann, dazu gab die vorangegangene Antwort einen groben Überblick. Lässt sich ein Kredit kündigen, kann sich eine Umschuldung anbieten. Dabei wird etwa der in Sachen Zinsen teure Dispositionskredit heruntergefahren und durch die Darlehenssumme eines Ratenkredits getilgt. Wirtschaftlich ist dies für Verbraucher, die das Geld für mittel- oder langfristige Güter verwendet haben und dann auch die Dispo-Kreditlinie reduzieren wollen. Grundsätzlich kann auch ein Ratenkreditvertrag mit ungünstigen Zins- oder Tilgungsbedingungen durch einen Ratenvertrag mit günstigeren Bedingungen abgelöst werden.

Seit dem neuen Digitalisierungsschub im Zahlungsverkehr haben sich zwar viele Kunden häufiger ein neues Girokonto zugelegt als neue Schuhe – man sollte sich aber nicht von dem Gedanken leiten lassen, die Banken wären beim Umschulden ähnlich an wechselnden Kunden interessiert. Wirtschaftliche Voraussetzung für eine Umschuldung ist, neben der stets regierenden Bonitätsfrage, beispielsweise auch die für das Kreditinstitut erkennbare Vernunft ihres Kunden. Sinnvoll für beide Seiten ist es beispielsweise, einen Ratenkreditvertrag von 48 Monaten Laufzeit auf einen Ratenkreditvertrag von 60 Monaten Laufzeit umzuschulden, wenn der Kunde einen schlechter bezahlten Job annehmen musste.

Soll für die Umschuldung ein neues Kreditinstitut in Anspruch genommen werden, ist zu beachten, dass diesem die Bonitätsprüfung meist schwerer fällt als dem alten – entsprechend wird es einen Risikozuschlag berechnen, der womöglich den Zinsvorteil der Umschuldung auffrisst. Einschlägige Online-Tipps sind daher immer darauf zu prüfen, ob der Tipp-Geber nicht ein eigenes Interesse an der Vermittlung von Umschuldungen hat.

Kann ein laufender Kredit erhöht werden?

Darin sind die Vertragspartner selbstverständlich frei, es gilt die Vertragsfreiheit. Für die Erhöhung gilt das Gleiche wie für die ursprüngliche Kreditaufnahme, also die Frage der Bonität. Angesichts der heute hochgradig standardisierten und in der jeweiligen Bank-EDV hinterlegten Vertragstypen werden Kreditinstitute bei schwierig zu handhabenden Verträgen aber kaum Interesse an einer Erhöhung haben. Beispielsweise ist die europarechtskonforme Berechnung des effektiven Jahreszinses bei einem Ratenkredit mit späterer Aufstockung nichts, was ein Banklehrling noch mit Papier und Bleistift hinbekäme. In der Regel würde man, Bonität vorausgesetzt, lieber einen neuen Ratenkreditvertrag anbieten oder die Kreditlinie des Dispositionskredits – unter Umständen auf Zeit – erhöhen.

Gibt es Unterschiede bei der Kreditvergabe, die auf den Bankinstituten basieren?

In der heutigen, hoch entwickelten und stark „industrialisieren“ Kreditwirtschaft werden weitgehend uniforme Produkte angeboten. Entsprechend unterscheiden sich die Kredite von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken kaum noch wesentlich voneinander. Für die deutschen Sparkassen (nach den Sparkassengesetzen der Bundesländer organisierte Kreditinstitute der öffentlichen Hand) gilt noch ein sogenanntes Regionalprinzip – eine Sparkasse wird auf einem räumlich weiter entfernten Gebiet einer anderen Sparkasse keine Konkurrenz machen. Dies ist aber allenfalls unter wirtschaftlicher Betrachtung und für Unternehmenskunden von Bedeutung. Genossenschaftsbanken vergeben regelmäßig günstigere Kredite an ihre Genossinnen und Genossen.

Ist ein Kredit trotz Privatinsolvenz möglich?

Theoretisch ja, praktisch ist dies aber sehr problematisch. Mit Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens stehen dem Möchtegern- Kreditnehmer keine Mittel zur Verfügung, die über die Pfändungsfreigrenze hinausgehen. Um seine Bonität ist es damit ähnlich schlecht bestellt wie bei der von Arbeitslosen, Studenten oder Azubis – mit dem unfeinen kleinen Unterschied, dass seine Zahlungsmoral schon ganz grundsätzlich in Zweifel gezogen werden dürfte.

Wichtig: Von den bisherigen Gläubigern und vom Gericht kann die Aufnahme neuer Kredite als ein "weiter so" des Schuldners betrachtet und als Bruch der Wohlverhaltenspflicht gewertet werden. Dann droht die Privatinsolvenz zu scheitern – mit der üblen Konsequenz, dass bis auf Weiteres kein neues Insolvenzverfahren angestrengt werden kann.