Gerichtskostenvorschuss
...Gerichtskostenvorschuss Normen § 6 GKG Information Bei der Durchführung eines Rechtsstreits sind von den Parteien neben der Rechtsanwaltsvergütung auch Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.Dabei ist in den in § 6 GKG aufgezählten Fällen bereits mit der Einreichung der Klage ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen...
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