Einmann-GmbH
...Einmann-GmbH Normen § 1 GmbHG § 35 Abs. 3 GmbHG Information Die Einmann-GmbH (Eine-Person-GmbH) ist eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig als Geschäftsführer tätig ist. Es gilt das Trennungsprinzip: Die GmbH hat ihr eigenes, selbstständiges Vermögen, das rechtlich von dem des Alleingesellschafters zu trennen ist. Nach § 13 Abs. 2 GmbH haftet den Gläubigern der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen....