Schiffsmiete
...Schiffsmiete Normen §§ 553 - 569 HGB See-ArbZNV SeeArbÜV OffShore-ArbZV SeeArbG Information Mit der zum 25. April 2013 in Kraft getretenen Reform des Seehandelsrechts wurde in den §§ 553 - 569 HGB die Schiffsmiete (Bareboat Charter) und die Zeitcharter als besondere Vertragstypen desDie Schiffsmiete / Bareboat Charter wird als Vertrag definiert, in dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen Zahlung einer Miete den Gebrauch eines bestimmten Seeschiffs während der Mietzeit zu gewähren, wobei keine Besatzung zur Verfügung gestellt wird...
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