Prozessbetrug
Sonderfall des Straftatbestands des Betrugs nach § 263 StGB.
Der Prozessbetrug ist der Betrug in einem gerichtlichen Verfahren jeder Art durch Täuschung des Gerichts über urteilsrelevante Tatsachen mit dem Ziel, eine günstigere Entscheidung mit finanziellen Vorteilen zu erreichen. Die Vermögensverfügung erfolgt dabei mit dem Urteil durch den Richter.
Der Versuch beginnt bereits mit dem Einreichen der wahrheitswidrigen Klageschrift bzw. des Schriftsatzes.
Die unwahre Behauptung eines Rechtsanwalts in einem Prozess, es gäbe verschiedene, seine Rechtsauffassung bestätigende Gerichtsentscheidungen, erfüllt nach dem Urteil OLG Koblenz 25.01.2001 - 2 Ws 30/01 nicht den Tatbestand des Prozessbetrugs.