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Europäische Staatsanwaltschaft

 Normen 

VO 2017/1939

Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz-EUStAG

BT-Drs. 19/17963 (zu der EU-VO und dem deutschen Gesetz über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft)

 Information 

Am 01.06.2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) erstmals ihre operative Tätigkeit begonnen. Rechtsgrundlage ist die "VO 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft" auf der Basis des Art. 86 AEUV.

Die Durchführung der Verordnung in Deutschland ist in dem "Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz-EUStAG)" geregelt. Die Durchführungsbestimmungen zielen darauf ab, der Rechtspraxis die Handhabung der EUStA-Verordnung zu erleichtern und eine bundesweit einheitliche Praxis zu sichern.

Bereits bis Ende Oktober 2021 hatte die Staatsanwaltschaft aus 2.000 Prüffällen 450 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit nehmen derzeit die folgenden 22 Länder teil (Stand August 2022):

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern. Dänemark, Ungarn, Polen, Irland und Schweden nehmen nicht teil.

Die EUStA ist als Einrichtung der Europäischen Union errichtet. Die EUStA besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie arbeitet mit Eurojust zusammen und wird von dieser Stelle unterstützt.

Die EUStA ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung, Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU (Betrug zulasten der Europäischen Uinion). Die einzelnen Straftaten sind in der Richtlinie 2017/1371 und in der VO 2017/1939 aufgeführt. Hierzu führt die EUStA Ermittlungen, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und nimmt vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist.

Derzeit kommt es durch strafrechtliche Delikte zu einem Schaden von geschätzten 50 Milliarden Euro jährlich.

Organisation:

Die Funktion der Leitung der EUStA wurde im September 2019 der früheren Chefin der rumänischen Anti-Korruptionsbehörde, Staatsanwältin Laura Codruta Kövesi übertragen. Stellvertretender Leitender Staatsanwalt ist derzeit (August 2022) der deutsche Staatsanwalt Andres Ritter.

Die Zentrale ist in Luxemburg eingerichtet, in den teilnehmenden EU-Ländern sind sogenannte "Delegierte Europäische Staatsanwälte" benannt. In Deutschland sind elf Europäische Staatsanwälte beschäftigt, an fünf Standorten (München. Frankfurt, Köln, Berlin, Hamburg). Die delegierten Europäischen Staatsanwälte treten unter der Anwendung des nationalen Strafprozessrechts vor den nationalen Strafgerichten auf, zuständige Behörde ist jedoch nicht die deutsche Staatsanwaltschaft die die Europäische Staatsanwaltschaft.

 Siehe auch 

Betrug zulasten der Europäischen Union

Einschreiten der Staatsanwaltschaft von Amts wegen

Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Europol

Vordermeyer/von Heintschel-Heinegg: Handbuch für den Staatsanwalt; 7. Auflage 2022