§ 112f BRAO, Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
...§ 112f BRAO - Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse Bibliographie Titel Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Redaktionelle Abkürzung BRAO Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 303-8 (1) Für ungültig oder nichtig erklärt werden können, wenn sie unter Verletzung des Gesetzes oder der Satzung zustande gekommen sind oder wenn sie ihrem Inhalt nach mit dem Gesetz oder der Satzung nicht vereinbar sind,...