§ 24 APOGV, Verwendung nach der PrüfungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Dritter ...
§ 25 APOGV, VerwaltungsvereinbarungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Dritter ...
§ 26 APOGV, ÜbergangsregelungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Dritter ...
§ 27 APOGV, In-Kraft-TretenTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Dritter ...
Anlage 1 APOGV, Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Ausbildung und Prüfung der GerichtsvollzieherbewerberTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Anhangteil
APOGV,SN - Gerichtsvollzieherausbildungs- und PrüfungsordnungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Gliederungs-Nr ...
§ 1 APOGV, Befähigung zum GerichtsvollzieherAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 2 APOGV, Ziel der GerichtsvollzieherausbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 3 APOGV, Zulassung zur GerichtsvollzieherausbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 3a APOGV, Zulassung weiterer BewerberAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...