§ 20 BremLVO, Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder HochschulstudienAbschnitt 2 – Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber → Unterabschnitt 1 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO ...
§ 21 BremLVO, JustizAbschnitt 2 – Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber → Unterabschnitt 2 – Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten ...
§ 22 BremLVO, BildungAbschnitt 2 – Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber → Unterabschnitt 2 – Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten ...
§ 23 BremLVO, Allgemeine DiensteAbschnitt 2 – Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber → Unterabschnitt 2 – Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten ...
§ 23a BremLVO, Technische DiensteAbschnitt 2 – Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber → Unterabschnitt 2 – Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten ...
§ 24 BremLVO, LaufbahnwechselAbschnitt 3 – Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO) Normgeber ...
§ 25 BremLVO, RegelaufstiegAbschnitt 3 – Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO) Normgeber ...
§ 26 BremLVO, Abgeschichteter AufstiegAbschnitt 3 – Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO) Normgeber ...
§ 27 BremLVO, PraxisaufstiegAbschnitt 3 – Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO) Normgeber ...
§ 28 BremLVO, In anderen Ländern oder beim Bund erworbene BefähigungAbschnitt 4 – In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO) Normgeber ...