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§ 23 BremLVO - Allgemeine Dienste

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
Amtliche Abkürzung
BremLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2040-d-1

Die Befähigung für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 2 für das zweite Einstiegsamt hat auch, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat.