§ 23 BremLVO - Allgemeine Dienste
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
- Amtliche Abkürzung
- BremLVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2040-d-1
Die Befähigung für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 2 für das zweite Einstiegsamt hat auch, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat.