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Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: USG
Gliederungs-Nr.: 53-10
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

Vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1179) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 17)

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung1
Teilzeit2
Härteausgleich3
Ruhen der Leistungen4
  
Kapitel 2 
Leistungen 
  
Abschnitt 1 
Leistungen zur Sicherung des Einkommens 
  
Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer5
Leistungen an Selbständige6
Zusammentreffen mehrerer Leistungen7
Mindestleistung8
Leistungen für Versorgungsempfänger9
  
Abschnitt 2 
Prämien, Dienstgeld, Zuschläge 
  
Kaufkraftausgleich10
Prämie11
Prämie für besondere Einsatzbereitschaft11a
Zuschlag für längeren Dienst12
Zuschlag für die Verpflichtung zu längerem Dienst13
Dienstgeld14
Zuschlag für herausgehobene Funktionen15
Zuschlag für besondere Erschwernisse16
Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen17
Auslandsverwendungszuschlag18
Auslandszuschlag19
  
Abschnitt 3 
Sachleistungen 
  
Unterkunft20
Dienstkleidung und Ausrüstung21
Heilfürsorge22
Verpflegung, Verpflegungsgeld23
  
Kapitel 3 
Verfahren 
  
(weggefallen)24
Antrag25
Leistungsberechnung26
Auskunfts- und Mitteilungspflichten27
Folgen fehlender Mitwirkung28
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland29
  
Kapitel 4 
Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften30
  
Anlagen 
  
MindestleistungAnlage 1
Prämie, Dienstgeld, AuslandszuschlagAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 22 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147)