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§ 14 USG - Dienstgeld

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Amtliche Abkürzung
USG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-10

1Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 3 der Tabelle in Anlage 2. 2Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt. 3Satz 1 gilt nicht bei Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag nach § 18.