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Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: DSchG M-V
Gliederungs-Nr.: 224-2
Normtyp: Gesetz

Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 12, 247; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 224-2)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Behörden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 
  
Denkmalschutzbehörden3
Denkmalfachbehörde4
Denkmalliste5
  
Dritter Abschnitt 
Maßnahmen der Denkmale 
  
Erhaltungspflicht6
Genehmigungspflichtige Maßnahmen7
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige8
Auskunfts- und Duldungspflichten9
Denkmale der Kirchen und öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften10
  
Vierter Abschnitt 
Besondere Maßnahmen 
  
Fund von Denkmalen11
Nachforschungen12
Schatzregal13
Grabungsschutzgebiete14
Sonderregelung bei Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen15
  
Fünfter Abschnitt 
Denkmalrechtliche Verfügungen, Zugang zu Denkmalen, Kennzeichnung, Entschädigung 
  
Allgemeine Maßnahmen der Denkmalbehörden16
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes17
Zugang zu Denkmalen18
Kennzeichnung der Denkmale19
Durchsetzung der Erhaltung20
Enteignungen21
Vorkaufsrecht22
Entschädigung23
  
Sechster Abschnitt 
Denkmalförderung 
  
Finanzielle Zuwendungen24
Bescheinigung für steuerliche Zwecke25
  
Siebter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten26
Verwaltungsvorschriften27
Übergangsvorschriften28
In-Kraft-Treten29
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.