Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayImSchG
Gliederungs-Nr.: 2129-1-1-U
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)

Vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686) 

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Teil 1 
Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
  
Allgemeine Zuständigkeiten1
Besondere Zuständigkeiten2
Luftqualität3
Lärmaktionspläne4
Finanzhilfen5
  
Teil 2 
Landesrechtlicher Immissionsschutz 
  
Schutz vor Einwirkungen durch Motoren6
Rechtsverordnungen der Gemeinden7
Nicht gewerbliche und nicht wirtschaftliche Betriebsbereiche8
Vermeidbare Lichtemissionen9
  
Teil 3 
Gemeinsame und Schlussvorschriften 
  
Oberste Landesbehörde10
Ordnungswidrigkeiten11
Änderung weiterer Vorschriften11a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12